Wichtige Informationen für Reisen in die USA

DIE US-VERTRETUNGEN IN DEUTSCHLAND WEISEN REISENDE DARAUF HIN; FOLGENDE INFORMATIONEN ZUR ERFÜLLUNG DER US-EINREISEBESTIMMUNGEN ZU BEACHTEN:

REISEDOKUMENTE

  • KINDERAUSWEISE UND KINDERREISEPÄSSE    -Kinderreisepässe, die vor dem 26. Oktober 2006 ausgestellt wurden, können für die visafreie Einreise weiterhin benutzt werden. Kinderreisepässe, die am oder nach dem 26. Oktober 2006 ausgestellt wurden, können für die visafreie Einreise NICHT benutzt werden; d.h. ein Visum wird benötigt. Bei Kinderausweisen ist es immer notwendig, ein Visum zu beantragen. Kinder können jedoch mit einem regulären elektronischen Reisepass einreisen.

  • DEUTSCHE VORLÄUFIGE REISEPÄSSE sind nicht für visafreies Reisen gültig.

  • ELEKTRONISCHE REISEPÄSSE (E-REISEPÄSSE), die nach dem 26. Oktober 2006 ausgestellt oder verlängert worden sind, sind gültig für visafreie Reisen.

  • DIE BEANTRAGUNG EINES US-VISUMS

  • EIN ELEKTRONISCHES VISA-ANTRAGSFORMULAR DS-156 (EVAF) muss pro Antragsteller (egal welchen Alters) online auf der Website evisaforms.stage.gov ausgefüllt werden.

  • VISA-TERMINE KÖNNEN JETZT ONLINE FÜR GANZ DEUTSCHLAND VEREINBART WERDEN (24 Std./Tag für nur US $ 10) unter                 www.usvisa-germany.com. Die telefonische Terminvergabe ist immer noch unter folgender Nummer innerhalb Deutschlands verfügbar – 0900 1-850055 (1,86€/Min.).

  • VISA-ERNEUERUNGEN werden ebenfalls nur nach vorheriger Terminvereinbarung bearbeitet. Bitte informieren Sie sich unter germany.usembassy.gov/germany/visa/index-html über die urkundlichen Voraussetzungen für die einzelnen Visa-Kategorien.

  • STUDENTEN; PRAKTIKANTEN UND AUSTAUSCHBESUCHER

  • STUDENTEN UND AUSTAUSCHBESUCHER (F- und J- Visa-Inhaber) dürfen in die USA bis zu 30 Tagen vor Beginn ihres Programms einreisen. Falls Sie früher als 30 Tage davor als Tourist in die Vereinigten Staaten einreisen, müssen Sie das Land verlassen und danach wieder als F- oder J- Visa-Inhaber einreisen, um rechtlich abgesichert zu sein.

  • ALLE PRAKTIKANTEN (PRIVATAUFENTHALTE EINGESCHLOSSEN) brauchen ein J-1 Visum, unabhängig von Bezahlung, Dauer oder Förderung. Ein Formular DS-2019 ist erforderlich. Weitere Informationen zu Ausbildungs- und Austauschmöglichkeiten finden Sie unter germany.usembassy.gov.

  • FÜR PRIVATE STUDIENAUFENTHALTE benötigt man ein Formular DS-2019 (J-1 oder I-20 (F-1). Dies gilt auch, wenn Studierende bei Verwandten wohnen. Die Teilnahme am Unterricht an öffentlichen oder privaten Schulen ist mit einem Besuchervisum oder ohne Visum strengstens untersagt.


Verbandsgemeindeverwaltung
-Passamt-

Visumfreies Reisen in die USA ab dem 12. Januar 2009

Electronic System for Travel Authorization (ESTA)

Bitte beachten Sie die nachfolgenden Informationen, wenn Sie vorhaben, als deutscher Staatsangehöriger in die USA zu reisen:

Das US „Department of Homeland Security“ hat mitgeteilt, dass ab dem 12. Januar 2009 alle Reisenden aus Ländern des „Visa Waiver“ Programms (VWP), also auch Deutsche, vor einer beabsichtigten visumfreien Einreise auf dem See- oder Luftweg in die USA (auch Transit) zwingend via Internet unter

https://esta.cbp.dhs.gov

eine gebührenfreie elektronische Einreiseerlaubnis („Electronic System for Travel Authorization“-ESTA-) einholen müssen. Die Beantragung über Dritte (z.B. Reisebüro) ist möglich. Die einmal erteilte Erlaubnis gilt für beliebig viele Einreisen innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren. Nur bei folgenden Sondersituationen muß auch vor Ablauf von zwei Jahren eine neue „Travel Authorization“ beantragt werden:

  • Wechsel des Reisepasses
  • Änderung des Namens
  • Wechsel der Staatsangehörigkeit
  • Wechsel des Geschlechts
  • Wenn sich Ihre Antwort auf eine der im ESTA-Antragsformular gestellten mit ja oder nein zu beantwortenden Fragen geändert hat (siehe hierzu die o.a. ESTA-Webseite)

Die Webseite mit dem elektronischen Antragsformular ist auch in deutscher und 15 weiteren Sprachen verfügbar. In aller Regel erhält der Antragsteller innerhalb kurzer Zeit eine Antwort.

Es empfiehlt sich, die Erlaubnis auszudrucken und bei Reisen mit sich zu führen. Im Falle einer Ablehnung durch ESTA kann die Reise zunächst nicht angetreten werden. Sie müssen sich in einem solchen Fall zur Beantragung eines Visums an die zuständige US-Auslandsvertretung wenden. Erst im Rahmen des Visumverfahrens werden Ihnen ggf. auch die Gründe für die Ablehnung der elektronischen Einreiseerlaubnis mitgeteilt.

Die zuständigen US-Behörden empfehlen, den Antrag gemäß ESTA nach Möglichkeit mindestens 72 Stunden vor Reiseantritt zu stellen.

Bitte beachten Sie, dass auch bei Vorliegen einer Einreiseerlaubnis nach diesem neuen elektronischen Verfahren (wie auch bei Vorliegen eines gültigen US-Einreisevisums) die abschließende Entscheidung über die Einreise weiterhin den US-Grenzbeamten vorbehalten bleibt.

Weitere Informationen über ESTA erhalten Sie auf der Webseite

www.cbp.gov/xp/cgov/travel/id_visa/esta/about_esta/ in englischer Sprache oder bei der nächsten US-Auslandsvertretung.

Für dienstliche Reisen in die USA unter Nutzung eines Dienst- oder Diplomatenpasses gelten die beschriebenen Änderungen nicht, da für solche Reisen weiterhin Visumpflicht besteht. ESTA gilt auch nicht für Einreisen in die USA auf dem Landweg aus Mexiko oder Kanada.

Haftungsausschluss: Diese Informationen beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gesetzliche Vorschriften können sich jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.

(Verf.: AA, Referat 200)

Die Information wurde vom Ministerium des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz zur Verfügung gestellt.

 

 

 

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