Hier können Sie sich das Faltblatt zur Dorferneuerung herunterladen.

 

 

Die Evangelische Lukaskirche in Vallendar. Denkmalgeschützter neugotischer Bau

Novelle des Denkmalschutzgesetzes in Kraft

Denkmalliste für den Landkreis Mayen-Koblenz ab sofort digital verfügbar

Seit dem 10. Dezember 2008 ist die Neufassung des Denkmalschutzgesetzes für Rheinland-Pfalz (DSchG) in Kraft getreten. In dem Gesetzestext wurde die De­finition eines Kulturdenkmals lediglich vom Wortlaut her gestrafft und klarer formuliert. So ist z.B. die förmliche Unterschutzstellung eines Objektes nicht mehr not­wendig. Neu ist außerdem eine landesweite Denk­mal­liste. Die von der Denkmal­fachbehörde gefertigte Auf­stellung beinhaltet alle be­reits bekannten Kultur­denkmäler in Rheinland-Pfalz, geordnet nach den je­weiligen Landkreisen.

Die Liste für den Landkreis Mayen-Koblenz ist ebenso wie der Gesetzestext ab sofort über die Internetseite der Generaldirektion Kulturelles Erbe (www.gdke-rlp.de) abrufbar. Die Denkmalliste kann auch in der Verbands­gemeinde­verwaltung Vallendar (Zimmer 207, Umwelt­referat) ein­gesehen werden.

 

Dorferneuerung

 

Seit Jahren fördert das Land Rheinland- Pfalz verschiedene Maßnahmen der Dorferneuerung/Dorferhaltung. Für eine Förderung sind die Richtlinien des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau vom 23.03.1993 maßgebend (VV-Dorf). Nach der VV-Dorf können auch Privatpersonen Zuschüsse im Rahmen der Dorferneuerung beantragen. Voraussetzung für die Bewilligung ist, dass die Gemeinden ein Dorferneuerungskonzept hat. Für die Gemeinden Niederwerth, Urbar, Weitersburg und Stadtteilbereich Mallendar liegt ein solches Dorferneuerungskonzept vor.

Der folgende Link öffnet den Antrag auf Förderung.

 

 

 

 

Denkmalschutz / Dorferneuerung