


Novelle des Denkmalschutzgesetzes in Kraft
Denkmalliste für den Landkreis Mayen-Koblenz ab sofort digital verfügbar
Seit dem 10. Dezember 2008 ist die Neufassung des Denkmalschutzgesetzes für Rheinland-Pfalz (DSchG) in Kraft getreten. In dem Gesetzestext wurde die Definition eines Kulturdenkmals lediglich vom Wortlaut her gestrafft und klarer formuliert. So ist z.B. die förmliche Unterschutzstellung eines Objektes nicht mehr notwendig. Neu ist außerdem eine landesweite Denkmalliste. Die von der Denkmalfachbehörde gefertigte Aufstellung beinhaltet alle bereits bekannten Kulturdenkmäler in Rheinland-Pfalz, geordnet nach den jeweiligen Landkreisen.
Die Liste für den Landkreis Mayen-Koblenz ist ebenso wie der Gesetzestext ab sofort über die Internetseite der Generaldirektion Kulturelles Erbe (www.gdke-rlp.de) abrufbar. Die Denkmalliste kann auch in der Verbandsgemeindeverwaltung Vallendar (Zimmer 207, Umweltreferat) eingesehen werden.
Dorferneuerung
Seit Jahren fördert das Land Rheinland- Pfalz verschiedene Maßnahmen der Dorferneuerung/Dorferhaltung. Für eine Förderung sind die Richtlinien des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau vom 23.03.1993 maßgebend (VV-Dorf). Nach der VV-Dorf können auch Privatpersonen Zuschüsse im Rahmen der Dorferneuerung beantragen. Voraussetzung für die Bewilligung ist, dass die Gemeinden ein Dorferneuerungskonzept hat. Für die Gemeinden Niederwerth, Urbar, Weitersburg und Stadtteilbereich Mallendar liegt ein solches Dorferneuerungskonzept vor.
Der folgende Link öffnet den Antrag auf Förderung.